So besteht Versicherungsschutz über die Hausratversicherung, wenn dein Kind eine eigene Wohnung hat
Unglaublich wie du 4.956,39 EUR von der Hausratversicherung bekommt, obwohl du keine Hausratversicherung abgeschlossen hast.
Wie das geht? Ein bisschen Geduld. Vorher zeige ich dir noch, was passiert ist:
Ein Kunde ist mit seiner Freundin im Mai in deren erste eigene gemeinsame Wohnung gezogen. Nach dem Sprichwort „Alles neu macht der Mai“ haben sich die Beiden auf große Einkauftour begeben. Die Wohnung wurde komplett mit neuen Möbeln und Elektrogeräten eingerichtet.
Um alles wurde sich gekümmert – dachte man!
Im Juli hatte sich aufgrund einer langen Hitzeperiode ein Gewitter entwickelt. Während des Gewitters ist ein Blitz direkt ins Haus eingeschlagen.
Der Blitzschlag hat vor nichts Halt gemacht. Die neue Spülmaschine, der neue Herd, die neue Mikrowelle, die neue Waschmaschine und auch der neue große Fernseher – alles kaputt.
Eine Hausratversicherung wurde vergessen.
Mein Kunde hat mich angerufen und mir unter Schock geschildert, was passiert ist. Er wusste selber, dass er sich um alles gekümmert hatte, aber eine Versicherung – in diesem Fall die Hausratversicherung – hatte er (noch) nicht gedacht. „Ich dachte das reicht später noch.“, sagte er. Leider nicht!
Zusammenfassung: Blitzschlag beschädigt Hausrat. Keine Hausratversicherung vorhanden. Bei vielen Vermittlern wäre jetzt die Geschichte zu Ende… und der Kunde bliebe auf seinen Schaden sitzen.
Ich gehe die Extra-Meile für meinen Kunden und werde dafür sorgen, dass er den Schaden ersetzt bekommt.
Hausratversicherung für eigene Wohnung der Kinder
Hätte er eine Hausratversicherung für seine Wohnung abgeschlossen, dann wäre der komplette Schaden von seiner Hausratversicherung übernommen worden. Eine eigene Hausratversicherung besteht nicht, deswegen kommen wir damit nicht weiter.
Sein Vater hat seine Hausratversicherung ebenfalls bei mir. Dieser Hausratversicherung habe ich den Schaden gemeldet. Kurze Zeit später kam die Antwort des Versicherers: „Der Schaden ist nicht versichert, da sich der Schaden nicht am Versicherungsort, der in der Hausratversicherung versichert gilt, zugetragen hat.“
Die Ablehnung ist im Prinzip richtig, da in der Hausratversicherung für gewöhnlich der Wohnort versichert ist. Da es sich aber um den Vertrag des Vaters handelt und der Sohnemann ausgezogen ist, ist logischerweise ein anderer Ort versichert als wir benötigen.
Was jetzt?
Alles ist gut. Ich habe noch einen Trumpf im Ärmel! Der Versicherer, der gerade noch den Schaden abgelehnt hat, weis es noch nicht, aber der Versicherer wird den Schaden bezahlen!
Ich habe danach das Gespräch mit dem Versicherer gesucht und erklärt, dass es für mich nicht nachvollziehbar ist, warum der Versicherer diesen Schaden ablehnt. Der Versicherer hat mir dann nochmal mitgeteilt, dass der Schaden an einem anderen Ort passiert ist, dieser aber über den Vertrag nicht versichert ist. Ich habe dem Versicherer mitgeteilt, dass mir das sehr wohl bewusst ist, aber der Schaden trotzdem über die Hausratversicherung versichert ist.
Kurze Pause an der anderen Leitung des Telefons. Für den Sachbearbeiter war der Fall eindeutig und eine weitere Diskussion hält ihn erstmal von seiner weiteren Arbeit auf.
Er schenkte mir einen kurzen Augenblick seiner Aufmerksamkeit. Ich habe den Sachbearbeiter dessen eigenes Bedingungswerk zitiert:
Versicherte Sachen, die Ihr Eigentum oder Eigentum einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind oder die Ihrem bzw. deren Gebrauch dienen, sind weltweit auch versichert, solange sie sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden (Außenversicherungsschutz). Zeiträume von mehr als sechs Monaten gelten nicht als vorübergehend.Satz 1 gilt für die Dauer von sechs Monaten ebenfalls bei erstmaliger Haushaltsgründung Ihrer Kinder, sofern nicht anderweitiger Versicherungsschutz besteht.
Nachdem mein Kunde erst zwei Monate in seiner eigenen Wohnung ist, besteht Versicherungsschutz über die Hausratversicherung seines Vaters.
Der Sachbearbeiter war erstaunt, was da in seinem eigenen Bedingungswerk drinsteht und dass der Schaden versichert ist. Der Sachbearbeiter hat sich dann bedankt und sich gefreut, dass er wieder was neues gelernt hat. Der Sachbearbeiter hat sofort Deckung zugesagt und den Schaden danach komplett reguliert.
Wie wäre es üblicherweise gelaufen? Keine Hausratversicherung abgeschlossen – Fall erledigt!
Ich bin wieder die Extra-Meile gegangen und mein Kunde profitiert durch meine Extra-Meile – er bekommt 4.956,39 EUR!
Wie viele Schäden hattest du schon, die nicht bezahlt wurden, aber vielleicht versichert gewesen wären, weil dein Vermittler nicht die Extra-Meile gegangen ist?
Damit dir das zukünftig nicht mehr passiert, vereinbare jetzt einen unverbindlichen Erst-Termin, damit ich in Zukunft für dich die Extra-Meile gehen kann.
Bis bald!