Die besten Tipps, die du beachten musst bei Progressionen und Gliedertaxe in der Unfallversicherung.
Das Leben ist so schön! Und doch kann es von einer Sekunde zur anderen, ganz anders sein!
Das Leben birgt leider viele Gefahren:
- Bei strahlendem Sonnenschein wird die Motorrad-Saison eingeläutet. Leider kommt es zu einem schweren Verkehrsunfall. Du verlierst einen Arm!
- Im Winter geht´s in die Berge zum Skifahren. Du verlierst die Kontrolle und stürzt schwer. Du kannst dein Bein ein Leben lang nur noch unter Schmerzen bewegen.
- Du willst mit deinem Partner eine Freude machen und bereitest ein schönes Abendessen zu. Bei der Vorbereitung rutscht dir das Messer ab und verletzt deinen Daumen schwer. In einer Not-OP wird der Daumen gerettet, aber aufgrund der schweren Verletzung muss dein Daumen versteift werden.
- Die Wintersaison naht und es muss noch Brennholz gemacht werden. Schneller geht es mit einer Motorsäge. In einem unachtsamen Moment rutscht du mit der Motorsäge ab und verletzt dein rechtes Bein. Das Bein muss wegen der schwere der Verletzung entfernt werden.
Wenn du in diesem Augenblick Glück hast, dann schränkt dich dein Unfall in deiner Lebensgestaltung nicht zu sehr ein. Wenn du klug warst, dann hast du dich vorher mit einer Unfallversicherung abgesichert.
Hier erfährst du Wissenswertes über die Progression, Mehrleistung und Gliedertaxe in der Unfallversicherung.
Wie berechnet sich die Entschädigung, die du von deiner Unfallversicherung erhältst?
Das berechnet die Versicherung nach dem Vertrag, den du abgeschlossen hast. In dem sogenannten Kleingedruckten findest du solche Begriffe, wie Gliedertaxe, Progression etc.. Das interessiert einem aber immer erst, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist.
Dann ist es zu spät!
Zu diesem Augenblick hast du wahrscheinlich bis zu 500.000,- EUR verloren!
Wie kannst du dich davor schützen? Indem du dich davor mit deiner Unfallversicherung befasst.
Ein paar Begriffe, die für dich wichtig sind und die du kennen musst bei einer Unfallversicherung:
Gliedertaxe Unfallversicherung
Die Gliedertaxe legt fest, was ein Körperteil oder Sinnesorgan „wert“ ist, wenn du dieses verlierst oder eine vollständige Funktionsbeeinträchtigung vorliegt.
Ein Beispiel: Du vereinbarst eine Invaliditätssumme von 100.000,- EUR. In den Versicherungsbedingungen ist in der Gliedertaxe der Invaliditätsgrad des Daumens auf 30% beziffert. Aufgrund eines Unfalls verlierst du den Finger.
Die Entschädigung wird, wie folgt, berechnet:
Invaliditätssumme x Gliedertaxe Unfallversicherung für Daumen = Entschädigung
100.000,- EUR x 30% = 30.000,- EUR
Du erhältst 30.000,- EUR von der Versicherung für den Verlust des Daumens.
Die Gliedertaxe sind je Versicherer unterschiedlich. Ein Vergleich ist hier sehr wichtig für dich.
So kann das in den Versicherungsbedingungen am Beispiel der InterRisk ausschauen:
Gliedertaxe Unfallversicherung InterRisk
Sind Körperteile oder Sinnesorgane nicht in der Gliedertaxe genannt, dann gilt in welchen Umfang die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist. Die Bemessung erfolgt ausschließlich nach medizinischen Gesichtspunkten.
Progression Unfallversicherung
Die Progression einfach ausgedrückt: Vervielfacht deine Entschädigungsleistung umso schwerer du verletzt bist.
Ein Beispiel: Du vereinbarst wieder eine Invaliditätssumme von 100.000,- EUR. In den Versicherungsbedingungen lautet die Gliedertaxe des Auges 50%.
Invaliditätssumme x Gliedertaxe Unfallversicherung für Auge= Entschädigung
100.000,- EUR x 50% = 50.000,- EUR
Du würdest ohne Progression 50.000,- EUR erhalten.
Falls du klug warst, dann hast du für einen im Verhältnis geringen Aufschlag eine Progression vereinbart. Das bedeutet für dich, dass die Entschädigung nochmals erhöht wird. Zu beachten ist, dass eine Progression erst ab 25% Invaliditätsgrad greift.
Bei einer Invalidität und einer Gliedertaxe von 50% wird die Entschädigung auf 125% erhöht.
Die Entschädigung wird, wie folgt, berechnet:
Invaliditätssumme x Prozentsatz der Progression anhand der Gliedertaxe = Entschädigung
100.000,- EUR x 125% =125.000,- EUR
Du erhältst dann 125.000,- EUR von der Versicherung für den Verlust des Auges. Durch die Progression bekommst du 75.000,- EUR mehr an Entschädigung.
Auch die Progression kann je Versicherer anders sein.
So kann das in den Versicherungsbedingungen am Beispiel der Gothaer mit 600% Progression ausschauen:
Progression Unfallversicherung der Gothaer
Mehrleistung Unfallversicherung
Die Mehrleistung vervielfacht sich ab einem bestimmten Invalidiätsgrad.
Ein Beispiel: Du vereinbarst wieder eine Invaliditätssumme von 100.000,- EUR. In den Versicherungsbedingungen lautet die Gliedertaxe des Beins 70%.
Invaliditätssumme x Gliedertaxe Unfallversicherung für Bein = Entschädigung
100.000,- EUR x 70% = 70.000,- EUR
Du vereinbarst eine Mehrleistung, die z.B. ab 80% Invalidität greift, dann bringt dir diese Mehrleistung für den Verlust des Beins nichts, da du die 80% ab der die Mehrleistung greift, nicht erreicht hast. Auszahlung in diesem Fall für dich 70.000,- EUR.
Verlierst du zum Bein auch noch den Daumen (Gliedertaxe: 20%), dann ist folgende Berechnung durchzuführen:
Gliedertaxe Bein 70% + Gliedertaxe Daumen 20% = Invalidität von 90%
Jetzt hast du eine Invalidität von mind. 80% erreicht. In diesem Fall wird die Entschädigung für dich verfünftfacht.
Invaliditätssumme x (Gliedertaxe Bein + Gliedertaxe Daumen) x fünffache Entschädigung = Entschädigung
100.000,- EUR x 90% (Gliedertaxe 70% Bein + Gliedertaxe 20% Daumen) x 5 = 450.000,- EUR
Der Versicherer zahlt dir 450.000,- EUR.
Du ahnst es schon: Auch die Mehrleistung kann je Versicherer abweichen.
So kann das in den Versicherungsbedingungen ausschauen:
Mehrleistung Unfallversicherung
Wie sieht es denn in der Praxis aus?
Auf dem Versicherungsschein oder Antrag, findest du die versicherten Leistungen.
Der nachfolgende Versicherer A zahlt dir bei 100% Invalidität eine maximale Invaliditätsleistung von 475.000,- EUR.
Versicherer B hat zahlt dir bei Vollinvalidität 500.000,- EUR.
Wenn wir hierzu zu Grunde legen, dass zwischen Versicherer A und B ca. 5% Unterschied (475.000*100/500.000-100=5) in der maximalen Entschädigung liegen, sollte im Schadensfall kein großer Unterschied für dich vorhanden sein.
Nun schauen wir mal kaufmännisch korrekt in die Versicherungsbedingungen:
Ich habe dir aufgelistet, welche Entschädigung du von der Versicherung bekommst, wenn du die folgenden Gliedmaßen verlierst oder du deine vollständige Funktionsfähigkeit bei den genannten Gliedmaßen verlierst. Hierzu wurden die jeweiligen Gliedertaxen der Unfallversicherung und die Progression bzw. die Mehrleistung zugrunde gelegt.
Versicherer A ist gelb; Versicherer B ist grün.
Damit ein Vergleich besser ist, habe ich die Invaliditätsgrundsumme von Versicherer A von 95.000,- EUR auf 100.000,- EUR erhöht.
Nehmen wir nun an, dass du deine Hand vollständig aufgrund eines Unfall verlierst. Versicherer A bezahlt dir 110.000,- EUR; Versicherer B 400.000,- EUR. Auf dem Versicherungsschein war es nicht ersichtlich, dass es hier einen Unterschied im Leistungsfall von 290.000,- EUR für dich ausmacht. Beide geben eine maximale Entschädigung von 500.000,- EUR an.
Was kannst du tun, damit du die Unterschiede einfach erkennst?
Es hilft nur ein Blick in die Versicherungsbedingungen, damit du eine bessere Vergleichbarkeit hast.
Jetzt das Unglaubliche: Du zahlst bei beiden Versicherern fast die gleichen Prämien! Aber du erhältst bei Versicherer B bis zu 4mal höhere Leistungen.
Ein schneller Vergleich auf einen Blick ist in der Unfallversicherung nicht möglich. In deine Entscheidung für den richtigen Vertrag sollten neben der Prämie auch die Gliedertaxe und die Progressionen bzw. Mehrleistungen berücksichtigt werden. Denn genau dort trennt sich das Spreu vom Weizen!
Du willst deine Unfallversicherung auch in der Leistung tunen? Dann vereinbare einen unverbindlichen Ersttermin mit mir.
Vereinbare jetzt unverbindlich einen Termin